Beantragung ab 1. April möglich
GARBSEN (stp). Weil das Balkonsolar-Förderprogramm der Stadt Garbsen 2023 regen Zuspruch gefunden hat, wird es 2024 neu aufgelegt. Die Stadt Garbsen fördert ab dem 1. April Balkonsolaranlagen in Form eines Festzuschusses in Höhe von 200 Euro je Antrag. „Wir freuen uns über viele Interessierte, die den Trend mitmachen wollen. Wichtig zu beachten: Erst ab April ist eine Antragstellung möglich“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano.
40.000 Euro sind im städtischen Haushalt für das Projekt eingestellt. Insgesamt können also 200 Anlagen gefördert werden. Die Förderrichtlinien wurden nach einer gesetzlichen Änderung angepasst: Der Netzbetreiber muss keine Zustimmung mehr für die Errichtung der Balkonsolaranlage geben.
Wichtig zu beachten ist für die Antragsteller, dass die Module erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab 1. April 2024 gekauft werden dürfen. Die antragstellenden Personen müssen erst die Interessensbekundung einreichen.
Es werden nur die Interessensbekundungen, die ab 1. April eingereicht werden, berücksichtigt. Alle Interessensbekundungen und Anträge, die vor dem 1. April gestellt werden, finden keine Berücksichtigung und müssen neu gestellt werden. Die Interessensbekundung sowie der Antrag sind auf der städtischen Internetseite unter www.garbsen.de/balkonsolaranlage verfügbar. Dort gibt es auch nähere Informationen zum Förderprogramm. Wer Fragen hat, kann sie per E-Mail an balkonsolaranlagen@garbsen.de senden oder unter Telefon (0 51 31) 70 74 78 anrufen.