GARBSEN (stp). Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Niederschlagswassergebühr, die Straßenreinigungsgebühren sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2024 werden am 15. August fällig.
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen der Bankverbindung können nur bis zum 9. August berücksichtigt werden.