Keine Kategorie

Gemeinschaftsunterkunft geht in Betrieb: Besichtigung vorher möglich

Flüchtlinge in Garbsen brauchen Unterkunft. (Foto:WIG/Bl)

Bis zu 90 Menschen ziehen in das Stadtteilhaus in Altgarbsen.

ALTGARBSEN (stp). Ab September ziehen die ersten Menschen in die neue Gemeinschaftsunterkunft an der Beethovenstraße in Altgarbsen ein. Vor Inbetriebnahme im Stadtteilhaus besteht am Montag, 26. August, in der Zeit von 16.30 bis 18 Uhr die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen und mit dem DRK ins Gespräch zu kommen.

Die Stadt Garbsen hat das Stadtteilhaus dieses Jahr erworben. Das Objekt bietet multifunktionale Möglichkeiten für unterschiedliche Nutzergruppen. Neben der Nutzung von Flächen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen sollen die Wohnungen im Obergeschoss an mobilitätseingeschränkte Menschen vermietet werden. In einem anderen Bereich des Hauses bleibt zunächst die Tagespflege für ältere Menschen erhalten. Zudem sollen Räumlichkeiten unter anderem für die Stadtverwaltung genutzt werden.

Als Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft ist das DRK vor Ort. Seine Hauptaufgabe ist die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung der Bewohner. Durch einen Sicherheitsdienst wird gewährleistet, dass rund um die Uhr jemand vor Ort ist. Vorab erfolgt eine Einbindung der Polizei und Feuerwehr. Die Unterkunft ist mit ihren Küchen und Speiseräumen auf Selbstversorgung ausgerichtet.

Bei den Unterzubringenden handelt es sich teilweise um Geflüchtete, die bereits zuvor anderweitig im Stadtgebiet untergebracht waren oder im Rahmen der Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt Garbsen künftig noch zugewiesen werden. Die Belegung der Unterkunft erfolgt nach und nach. Insgesamt ist Platz für 90 Menschen.

Die Stadt Garbsen hat seit 2014 insgesamt 2.845 Geflüchtete aufgenommen. Seit 2022 waren es allein 1.131 Menschen aus der Ukraine. Die fünf Bestandsunterkünfte der Stadt sind gut ausgelastet. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen spricht halbjährlich neue Aufnahmequoten aus, die erfüllt werden müssen. Weitere Entwicklungen sind nicht absehbar. Um die Unterbringungen für die künftigen Aufnahmequoten sicherstellen zu können, ist es daher erforderlich, entsprechende Kapazitäten zu schaffen.