GARBSEN (stp). Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass am 1. Oktober die Hundesteuern fällig werden. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden,
in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 25. September 2024 berücksichtigt werden.