Aktuelles Kommunales

MdL Rüdiger Kauroff: Übernahme der GEMA-Gebühren für Vereine und Organisationen stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft

Ab dem 1. November dieses Jahres profitieren Vereine und Organisationen von einer Einigung zwischen der SPD-geführten Landesregierung und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA): Das Land wird die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen.

„Das sind gute Neuigkeiten für mildtätige und kirchliche Vereine sowie Organisationen, die bei bisherigen Einigungen mit der GEMA nicht mit eingeschlossen waren“, erklärt der SPD-Landtagsabgeordneter Kauroff. „In diesen Vereinen und Organisationen kommen unterschiedliche Menschen zusammen, soziale Bindungen entstehen, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt. Ihre Arbeit trägt zu einer starken Demokratie in Niedersachsen bei. Dieses Engagement unterstützt die rot-grüne Landesregierung“, sagt Kauroff.

„Damit setzen wir weiterhin sukzessive die Ergebnisse der Enquete-Kommission Ehrenamt, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode beendet wurde, um. Die Vereinbarung ist auch eine Wertschätzung der Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in diesen Vereinen und Organisationen engagieren und mit ihrer Arbeit für das Gemeinwohl einsetzen“, so Kauroff.

Für die Übernahme der GEMA-Gebühren stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu einer Million Euro jährlich zur Verfügung. Voraussetzungen für die Übernahme der Gebühren ist, dass die jeweilige Veranstaltung von dem Verein bzw. der Organisation erfolgreich gemeldet wurde.

Hintergrund: GEMA-Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht. Niedersächsische Sportvereine, die im LSB organisiert sind, sind bereits durch eine separate Vereinbarung zwischen dem DOSB und der GEMA von den Gebühren befreit und deshalb von der jetzigen Vereinbarung ausgenommen.