Hinweise zu SEPA-Lastschrift und Zuständigkeit des Finanzamts
GARBSEN (stp). Die im Rahmen der Grundsteuerreform versandten Abgabenbescheide der Stadt Garbsen enthalten für Steuerfestsetzungen bei Eigentumswohnungen aus technischen Gründen keine Bankverbindung. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate unverändert gültig sind und nicht erneut eingereicht werden müssen.
Die Stadtverwaltung Garbsen stellt sicher, dass die ordnungsgemäße Abbuchung der Grundsteuerbeträge bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten gewährleistet ist, unabhängig davon, dass im Bescheid keine Bankverbindung angegeben ist.
Änderungen der steuerlichen Grundlagenbescheide
Änderungen der Grundlagenbescheide, die der Berechnung der Grundsteuer zugrunde liegen, können ausschließlich durch das zuständige Finanzamt vorgenommen werden. Die Stadt Garbsen ist rechtlich an die vom Finanzamt ausgestellten Grundlagenbescheide gebunden und hat keinen Einfluss auf deren Inhalte oder die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Weitere Informationen
Detaillierte Hinweise zur Grundsteuerreform sowie zu den Grundlagenbescheiden sind auf der Internetseite des Landesamts für Steuern Niedersachsen verfügbar: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen237305.html
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu Grundlagenbescheiden oder vermeintlich fehlerhaften Grundlagen in den Bescheiden haben, werden gebeten, sich zunächst an das zuständige Finanzamt Hannover Land II zu wenden.