Am Freitag gegen 16.40 Uhr, beobachteten zwei Polizeibeamte privat im Bereich der Langenhagener Straße eine Pkw-Fahrerin, die gegen ein Verkehrszeichen fuhr. Des Weiteren befuhr diese einen Kreisel in falsche Richtung und eine Zufahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Der Pkw konnte dann durch die Polizeibeamten gestoppt werden. Die 67-jährige Fahrerin aus Wernigerode stand offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol (1,50 Promille), so dass eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem wurde der Führerschein beschlagnahmt. Der Schaden am Verkehrszeichen beläuft sich auf rund 200 Euro, am Pkw auf circa 1000 Euro. Es wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eingeleitet.
Am Freitag gegen 16.20 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte auf der Jahnstraße einen Pkw, der lediglich selbst gemalte Pappschilder als Kennzeichen hatte. Bei der weiteren Überprüfung wurde festgestellt, dass der Pkw nicht zugelassen war. Zudem hatte der 29-jährige Fahrzeugführer keinen Führerschein. Es wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am Sonnabend gegen 18.50 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Noldestraße einen Pkw. Hierbei wurde festgestellt, dass der Pkw nicht zugelassen und mit Kennzeichen eines anderen Pkw versehen war. Zudem hatte der 25-jährige Fahrzeugführer aus Ahlem keinen Führerschein und es besteht der Verdacht, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Es wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoß Pflichtversicherung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Am Freitag gegen 19 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Straße „Am Berge“ einen Pkw-Fahrer. Der 60-jährige Fahrer stand offensichtlich unter dem Einfluss von erheblichen Alkohol, 4,79 Promille, so dass ihm auch eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt wurde. Während der Kontrolle leistete der Beschuldigte Widerstand. Die Polizeibeamten und der Beschuldigte blieben unverletzt. Zwecks Ausnüchterung wurde der Beschuldigte in Gewahrsam genommen. Es wurden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Widerstand eingeleitet.
Am Sonnabend gegen 15.40 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte in der Schützenstraße einen 18-jährigen Pkw-Fahrer. Dieser war vorher aufgefallen, da er den zivilen Funkstreifenwagen im Bereich einer 30er Zone mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholte und auch im weiteren Fahrtverlauf die geltenden Geschwindigkeiten zeitweise um mehr als 100% überschritt. Zudem missachtete dieser STOP-Zeichen. Der Beschuldigte aus Meyenfeld stand unter dem Einfluss von Alkohol (0,6 Promille) und THC, so dass eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt wurde. Zudem wurde der Führerschein beschlagnahmt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. (Quelle: Polizeiinspektion Garbsen)