Stadt Garbsen: Eltern werden angeschrieben und über Anmeldeverfahren informiert.
Ab der elften Kalenderwoche werden in Garbsen alle Eltern angeschrieben, deren Kinder im Schuljahr 2023 schulpflichtig werden. Die Schulleitungen der Garbsener Grundschulen weisen darauf hin, dass die Anmeldungen für das Schuljahr 2023 überwiegend kontaktlos erfolgen sollen.
Schulpflichtig werden die Kinder, die im Zeitraum vom 2. Oktober 2016 bis 1. Oktober 2017 geboren wurden.
Unabhängig von der zunächst vorzunehmenden Anmeldung können Eltern der im Zeitraum vom 1. Juli bis 1. Oktober 2017 geborenen Kinder bis zum 1. Mai 2023 entscheiden, ob sie ihr Kind noch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen lassen wollen.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Sollten Eltern ihr im Jahr 2023 schulpflichtig werdendes Kind bereits im Schuljahr 2022/2023 einschulen wollen, müssten sie diesen Wunsch an die zuständige Grundschule herantragen.
Eltern, die bis zum 29. April 2022 kein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich an die jeweilige Grundschule zu wenden.
( Pressemitteilung 78/2022, 3. März 2022 )