Dr. Rolf Keller spricht über sowjetische Kriegsgefangenschaft 1941 bis 1945
Hannover. Wie ging die deutsche Wehrmacht mit sowjetischen Kriegsgefangenen um? Welcher Behandlung waren die Häftlinge bei und nach dem Transport in die drei großen „Russenlager“ in der Lüneburger Heide ausgesetzt? Warum wurden das Völkerrecht und die Genfer Konventionen derart missachtet? Diesen Fragen geht der Historiker Dr. Rolf Keller am Sonntag, 20. März 2022, 15 Uhr, auf Einladung der Gedenkstätte Ahlem in einem wissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel „…ein notwendiges Übel“ nach. Der Eintritt für die Veranstaltung in der Gedenkstätte Ahlem ist frei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Interessierte melden sich bitte vorab per Mail (gedenkstaette@region-hannover.de) oder telefonisch (0511) 616-23745 an. Der Vortrag ist außerdem auf dem YouTube-Kanal der Gedenkstätte Ahlem abrufbar: www.kurzelinks.de/ahlemYT
Im Vernichtungsfeldzug gegen die Sowjetunion spielten Völkerrecht und kriegsrechtliche Konventionen für die deutsche Wehrmacht keine Rolle. Sie verweigerte den sowjetischen Kriegsgefangenen eine Behandlung nach den Grundsätzen der Internationalen Genfer Konvention von 1929. Durch unzureichende Versorgung, brutale Behandlung und harte Arbeit sowie gezielte Mordaktionen kam bis Ende des Krieges mehr als die Hälfte der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam ums Leben. Im Juli 1941 trafen die ersten Gefangenentransporte im Reichsgebiet ein. In der Lüneburger Heide hatte die Wehrmacht drei große „Russenlager“ eingerichtet: Bergen-Belsen, Fallingbostel-Oerbke und Wietzendorf. Das Schicksal der Gefangenen in diesen Stammlagern und deren Arbeitskommandos in Norddeutschland, insbesondere in der Region Hannover, steht im Mittelpunkt des Vortrags.
Rolf Keller studierte Geschichte und Germanistik an der Universität Hannover. Er ist Abteilungsleiter in der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten in Celle. Seine Arbeitsschwerpunkte: Gedenkstättenförderung, Nationalsozialismus in Niedersachsen, Wehrmacht und Kriegsgefangene.