Stadt Garbsen weist Hundehalter auf Einhaltung der Anleinpflicht hin
GARBSEN (stp). Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit hat begonnen. Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der übrigen freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für die rechtmäßige Jagdausübung, ausgebildete Blindenführhunde, Rettungs- und Hütehunde sowie für von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzte Hunde.
Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Leinenzwang ist geregelt im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).