Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Niederschlagswassergebühren, die Straßenreinigungsgebühren und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das zweite Quartal 2022 werden am 15. Mai fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden. In diesen sind auch die Bankverbindungen aufgeführt. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 10. Mai berücksichtigt werden.
( Pressemitteilung 141/2022, 26. April 2022 )