Für alle Besucherinnen und Besucher des Garbsener Rathauses die Dienstleistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen möchten, gilt ab Mittwoch, 8. Dezember, die 3G-Regel. Das Betreten des Rathauses und der anderer Einrichtungen der Stadt ist für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen also nur geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet.
Zudem besteht eine FFP2-Maskenpflicht. Die häufig verwendeten OP-Masken sind dann nicht mehr erlaubt. Entsprechende Nachweise werden bei der Einlasskontrolle geprüft. Ebenfalls geprüft wird die Echtheit vorgelegter Zertifikate.
Für Besucher städtischer Einrichtungen, die keine klassische Dienstleistung der Verwaltung in Anspruch nehmen wollen, gilt die 2G-Regel. Darunter fallen zum Beispiel Lieferanten, künftige Mitarbeiter zwecks Vertragsunterzeichnung oder dienstliche Besuche von anderen Verwaltungen. Diese Personen müssen geimpft oder genesen sein und bei Betreten des Rathauses einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wo immer möglich sind Anliegen dieser Art vorzugweise auf elektronischem Wege vorzutragen, also per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. (Quelle: Stadtpresse)