Im Rahmen meines Haustürwahlkampfes wurde mir wiederholt von Bürgern berichtet, dass körperlich eingeschränkte Wählerinnen und Wähler bei der Ausführung ihres Wahlrechtes aufgrund einer körperlichen Behinderung eingeschränkt seien.
Hintergrund sei der Umstand, dass man das Rathaus zwar als Rollstuhlfahrer von Süden erreichen kann, aber nur dann, wenn man mit einem KFZ die Rampe hochfährt oder aber von einer Begleitung die kleine Steigung geschoben werde. Aus eigener Kraft sei die Steigung nicht zu bewältigen.
Der Eingang auf der Nordseite, der für Rollstuhlfahrer mit einer deutlich geringeren Steigung einfacher zu erreichen sei, bleibe auch auf Bitten der Wählerinnen und Wähler versperrt. So sei eine Ausübung des Wahlrechts nicht möglich.
Ich habe heute den Bürgermeister und den Wahlleiter gebeten sich des Umstandes anzunehmen und für Abhilfe zu sorgen (bspw. den Eingang auf der Nordseite für Rollstuhlfahrer im Bedarfsfalle, bspw. per Aushang mit einer Telefonnummer oder Betätigung einer Klingel, zu öffnen, um jedem Bürger und jeder Bürgerin die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen). (Quelle: Björn Tegtmeier, Bürgermeisterkandidat)