Wichtige Informationen zu Grundsteuerbescheiden
Hinweise zu SEPA-Lastschrift und Zuständigkeit des Finanzamts GARBSEN (stp). Die im Rahmen der Grundsteuerreform versandten Abgabenbescheide der Stadt Garbsen enthalten für Steuerfestsetzungen bei Eigentumswohnungen aus technischen Gründen keine Bankverbindung. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate unverändert gültig sind und nicht erneut eingereicht werden müssen. Die Stadtverwaltung Garbsen stellt sicher, dass die ordnungsgemäße Abbuchung der Grundsteuerbeträge bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten gewährleistet ist, unabhängig davon, dass im Bescheid keine Bankverbindung angegeben…