Niedersächsische Fußballdrittligisten bereiten Normenfeststellungsantrag wg. Zuschauerbeschränkung vor
Im Ergebnis der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch (02. Februar) sollte die bundeseinheitlicheEmpfehlung gelten, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent derHöchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen.Die Landesregierung Niedersachsen folgt dieser Empfehlung nicht und belässt es in einem imBundesvergleich einmaligen Vorgang bei der aktuell geltenden Obergrenze von 500 Personen. Die niedersächsischen Drittligafußballvereine prüfen und bereiten daher aktuell einenNormenfeststellungsantrag vor. Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse,…