Kommunales

Corona: Altenheime dienen nicht als Wahlraum

Stadt Garbsen.

Aufgrund der Corona-Situation wird die Stadt Garbsen bei der Kommunalwahl und der Bundestagswahl keine Wahllokale in Altenheimen einrichten. „Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben wir von der jahrelang bewährten Praxis in Kooperation mit den Betreibern der Altenheime bei dieser Wahl Abstand genommen“, teilt der städtische Wahlleiter Miachel Nack mit.   

Insgesamt müssen sich nun rund 4.300 Wählerinnen und Wähler neu orientieren. Diese wurden vorab über die Wahlbenachrichtigungskarte entsprechend per Post informiert. „Wir sind in den Einrichtungen von den Leitungen und dem Personal in der Vergangenheit immer sehr gut unterstützt worden. Umso schwerer ist uns die Entscheidung aufgrund der nichtvorhersehbaren weiteren Entwicklung der Pandemie und der einhergehenden gesetzlichen Reglungen gefallen“, so Nack.

Folgende Wahlbezirke in den Stadtteilen sind betroffen:

  • Auf der Horst; Wahlbezirk 9

Bislang: Seniorencentrum Wilhelm-Maxen-Haus

Neu: Grundschule Saturnring, Saturnring 22

  • Altgarbsen; Wahlbezirk 19

Bislang: Seniorenresidenz Garbsener Schweiz

Neu: Grundschule Osterberg, Jahnstraße 1

  • Berenbostel; Wahllbezirk 31

Bislang Sozialkonzept Cäcilienhof

Neu: Ratsschule, Dorfstraße 28

  • Meyenfeld; Wahlbezirke 43 und 50

Residenz „Haus der Ruhe“

Neu: Kindertagesstätte, Leistlinger Straße 22

Für den Wahltag gilt grundsätzlich und in allen Wahllokalen die Maskenpflicht. „Wer ein Wahlbüro aufsucht, muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das ist gesetzlich so geregelt“, sagt Nack. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, benötigt dafür zwingend ein ärztliches Attest. Zudem sollten Wählende aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitbringen und benutzen. Im Rahmen des Corona-Hygienekonzepts steht in den Wahllokalen eine begrenzte Anzahl an Stiften zur Verfügung, die regelmäßig desinfiziert werden. (Quelle: Stadtpresse)