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Corona: Wieder 3G-Regel für Geimpfte, Genesene, Getestete

Alle Infos zu aktuellen Coronabestimmungen.

Das Gesundheitsamt der Region Hannover informiert über Quarantäneregeln
Wer ein positives Testergebnis hat, muss sich selbst isolieren und melden

Region Hannover. Bei vielen Menschen herrscht aktuell Unsicherheit über die geltenden Regeln zur Quarantäne – das stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts immer wieder im Gespräch mit Menschen fest, die positiv auf Covid-19 getestet wurden oder mit Infizierten in Kontakt waren. „Viele warten noch auf den Quarantänebescheid des Gesundheitsamts“, sagt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau. „Dabei gilt seit September, dass sich Menschen nach einem positiven Test automatisch selbstständig in Quarantäne begeben müssen.“ Unbekannt sei oft auch, dass das Ergebnis nach einem positiven Schnelltest noch mittels PCR-Test überprüft werden muss. „Erster Ansprechpartner ist hierfür der Hausarzt, nicht das Gesundheitsamt“, erklärt Hermenau.

Sie ruft dazu auf, sich auch bei klassischen Erkältungssymptomen auf Covid-19 zu testen. „In der Erkältungssaison bleiben sonst viele Covid-19-Infektionen unerkannt und das Virus kann sich weiter ausbreiten.“

Die aktuellen Regelungen im Überblick:

  • Wer positiv getestet wird, muss sich unverzüglich selbst in häusliche Isolation (Quarantäne) begeben. Das Gesundheitsamt ruft in der Regel nicht mehr an, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Quarantäne proaktiv zu informieren. Bei einem positiven Schnelltestergebnis muss dieses durch einen PCR-Test bestätigt werden. Dieser wird vom Hausarzt vermittelt oder kann in einer Teststelle erfolgen. Für diese Zwecke ist das Verlassen der Quarantäne ausdrücklich gestattet. Allerdings darf man sich nur alleine, (z.B. mit dem Auto oder zu Fuß) zu der Testung begeben. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden.
  • Gleichzeitig müssen positiv getestete Personen das Gesundheitsamt über den positiven Test (Schnelltest) informieren. Es reicht eine E-Mail an die eigens hierfür eingerichtete Adresse meldung-corona@region-hannover.de. Das Gesundheitsamt verschickt daraufhin automatisch ein Informationsschreiben zur Quarantäne per Post. Dieses kann zur Vorlage beim Arbeitgeber genutzt werden. Das Informationsschreiben enthält auch Hinweise zur Meldung von engen Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt nimmt bei Bedarf mit diesen Personen den Kontakt auf. Die Quarantäne gilt ab dem Tag des Testergebnisses (Schnelltest und PCR Test) in der Regel für 14 Tage. An welchem Tag die Quarantäne endet, ergibt sich aus dem Informationsschreiben.
  • Enge Kontaktpersonen sind Personen, mit denen die positiv getestete Person zwei Tage vor dem Testergebnis bzw. zwei Tage vor Auftreten von Symptomen in Kontakt war.
  • Jede positiv auf Covid-19 getestete Person muss seine engen Kontaktpersonen selbst informieren und diese ebenfalls darüber informieren, dass sich diese in Isolation begeben müssen. Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktperson sind Menschen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Die Quarantäne der Kontaktpersonen beginnt mit dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten Person.

Enge Kontaktpersonen können sich frühestens nach fünf Tagen Isolation mit einem negativen PCR-Test aus der Quarantäne heraustesten. Voraussetzung dafür ist, dass sie symptomfrei sind.

  • Ist die Quarantänezeit abgelaufen, darf sich die Person die Isolation wieder verlassen. Eine Meldung an das Gesundheitsamt ist hierfür nicht notwendig.

Fragen zu Quarantäne und anderen Regelungen beantwortet die Corona-Hotline des Gesundheitsamts der Region Hannover unter Telefon 0511-616 43434.

7-Tage-Inzidenz fünf Werktage über 50: Region erlässt Allgemeinverfügung
Ab Samstag gelten wieder erweitere 3G-Regeln in der Region Hannover

Region Hannover. Seit Samstag, 16. Oktober 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover wieder über 50. Am Donnerstag betrug sie laut RKI 63,2 und überschreitet den Schwellenwert von 50 damit am fünften Werktag in Folge. Der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen folgend wird die Region Hannover daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Überschreitung feststellt.

Ab Samstag, 23. Oktober 2021, gelten damit wieder die 3G-Regeln für:

  • die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern
  • die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden
  • die Nutzung einer Beherbergungsstätte
  • Gastgewerbliche Betriebe wie Gaststätten, Restaurants oder Bars
  • die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen

„Wir haben im Moment eine Art Seitwärtsbewegung in der Infektionsentwicklung. Weder steigen, noch fallen die Zahlen in besonderem Maße. Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover pendelt seit geraumer Zeit um die 50“, sagt Gesundheitsdezernentin Cora Hermenau. Die gute Nachricht sei, dass die Region damit aktuell unter dem deutschlandweiten Schnitt liege. Auf der anderen Seite sehe sie auch, dass es für die Einwohnerinnen und Einwohner schwierig sei, immer im Blick zu behalten, was gerade gelte. „Erst vor einer Woche wurde die Verpflichtung zu 3G aufgehoben, weil wir unter 50 lagen, jetzt müssen wir wieder umschwenken. Das ist nicht ideal, aber wir folgen damit der Landesverordnung.“

Sie empfehle Gastronomiebetreiben und Sportstätten, grundsätzlich bei 3G zu bleiben. „Dass die 3G-Regeln eine effiziente Methode sind, das Virus nicht weiterzutragen, haben die letzten Monate gezeigt. Das Ziel ist es, schnellstmöglich die Fallzahlen zu sinken. Die 3G-Regeln sind eine Einschränkung, die nicht nur vertretbar, sondern auch vernünftig und angemessen sind. Danke an all diejenigen, die die Regeln akzeptieren und sich nach ihnen richten. Uns allen ist daran gelegen, die Einschränkungen möglichst klein zu halten.“

Gleichzeitig appelliert Hermenau an die Impfbereitschaft: „In der ersten Wochenhälfte haben sich bei den mobilen Impfteams im Tagesschnitt bereits 279 Menschen einen Impfschutz geholt. Die Impfung ist nach wie vor die effizienteste Methode, sich gegen das Coronavirus zu schützen – und übrigens auch die einfachste. Wer den vollständigen Impfschutz hat, muss sich keine größeren Gedanken mehr machen, ob aktuell 3G-Regeln gelten sind oder nicht.“

+++ Region informiert: Neue Corona-Regelungen treten am Sonnabend, 16. Oktober, in Kraft +++

Seit dem 9. Oktober 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover unter 50. Das hat die Region offiziell in einer Allgemeinverfügung festgestellt: www.bekanntmachungen.region-hannover.de .

Ab Samstag, 16. Oktober 2021 gilt unter anderem:

  • Keine 3G-Pflicht in Restaurants, Fitnesstudios, bei Sport in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen
  • Aber: Maske bis zum Platz und Kontaktdaten, es sei denn, es gilt freiwillig 2G
  • Keine Beschränkung der Personenzahl bei privaten Feiern, aber: ab 25 Personen müssen Kontaktdaten hinterlegt werden

Regionspräsident Hauke Jagau bittet in einem aktuellen Video Unternehmen und Gastronomie, 3G freiwillig beizubehalten – zum Schutz aller: https://www.youtube.com/watch?v=guQ5lgry8A0

Die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover hat am 13. Juli den Wert von zehn an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, weshalb einige Corona-Regeln nun wieder verschärft werden.

In der Region gilt ab 15. Juli wieder Stufe eins des Nds. Stufenplans

Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens (Inzidenz über 10) hat die Region Hannover am 13. Juli 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die u.a. zu folgenden Änderungen in Region Hannover ab Donnerstag, 15. Juli, führt. Die Regeln können wieder gelockert werden, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter zehn liegt.

Private Treffen

  • Drinnen wie draußen dürfen sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht eingerechnet.
  • Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahre (Kindergeburtstag) sind bis zu zehn Personen zulässig.

Private Feiern in der Gastronomie

  • Private Feiern mit geschlossenem Personenkreis sind mit bis zu 100 Personen drinnen wie draußen zulässig.
  • Ein negativer Testnachweis ist Voraussetzung, Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht eingerechnet.
  • Abstands- und Maskenpflicht bis zum Sitzplatz in geschlossenen Räumen gelten.

Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern, Kinos

  • Es gilt wieder Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Clubs, Bars und Diskotheken

  • Abstands- und Maskenpflicht gelten wieder, die Gäste müssen weiterhin ein negatives Testergebnis nachweisen.
  • Die Zahl der Gäste darf die Hälfte der zulässigen Personenkapazität des Betriebs nicht überschreiten.

Wochenmärkte

  • Es muss wieder eine Maske getragen werden.

Stadtführungen

  • Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind nur unter freiem Himmel zulässig, Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten wieder.

Hotels und Tourismus

  • Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist zusätzlich zur Anreise zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts notwendig.

Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weiterhin negative Corona-Tests als Zugangsvoraussetzung einfordern.

 Der Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesung ersetzt – wo gefordert – die negative Testung.