Es gibt Neuigkeiten im Umfeld der insolventen Greensill Bank, bei der zahlreiche deutsche Kommunen, darunter auch Garbsen, Millionenbeträge angelegt haben, obwohl kommunale Guthaben nicht mehr durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Es drohen ihnen Millionenverluste. Garbsen gehört zu den 17 Kreisen und Gemeinden im Verbund der Stadt Monheim, die sich in den anstehenden Verfahren um die Greensill-Pleite zusammengetan haben. Gemeinsam haben diese Kommunen 145 Millionen Euro bei Greensill angelegt.
Ursprünglich gehörten sie auch zur Gruppe um die Stadt Monheim, nun haben sich die Städte Gießen und Köln für einen eigenen Weg bei der juristischen Aufarbeitung der Greensill-Pleite entschieden.
Die Universitätsstadt Gießen und die Stadt Köln wollen als Tandem Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Greensill-Pleite prüfen. Das teilte die Stadt Gießen auf einer Pressekonferenz am gestrigen Dienstag mit. Die beiden Kommunen hätten sich nach reiflicher Überlegung dagegen entschieden, weiter im großen Verbund von Kommunen unter der Führung der Stadt Monheim um die verlorenen Anlagen zu kämpfen.
Keine eigene Vertretung im Insolvenzverfahren
Das Konglomerat aus Städten, Gemeinden und Kreisen, das von der Stadt Monheim initiiert worden ist, hat vor wenigen Tagen seine juristische Vorgehensweise bekannt gegeben: Die Kommunen wollen nicht nur gemeinsam Schadensersatzansprüche prüfen lassen, sondern auch einen Vertreter in das Insolvenzverfahren entsenden. Beauftragt haben die Kommunen dazu die Kanzleien Dentons und Eckert. Anders Gießen und Köln: Die beiden Großstädte wollen bewusst auf eine – mit zusätzlichen Kosten verbundene – Vertretung im Insolvenzverfahren verzichten. Stattdessen wollen sie sich mit einem eigenen juristischen Beistand auf die Prüfung von Schadensersatzansprüchen konzentrieren.
Weitere Sonderwege im Greensill-Verfahren
Kurz nach der Insolvenz der Greensill Bank im März hatten sich auf Initiative der Stadt Monheim hin rund 30 Kommunen an den Gesprächen zu einem gemeinsamen Vorgehen beteiligt, final zusammengetan haben sich nunmehr 17 von ihnen – somit dürften neben Gießen und Köln noch weitere Kommunen Sonderwege in der anstehenden juristischen Auseinandersetzung einschlagen.
Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist gesetzlich detailliert geregelt. Gläubiger haben zwar die Möglichkeit, sich dort auf eigene Rechnung juristisch vertreten zu lassen. Sie sind davon unabhängig allerdings ohnehin über die Gläubigerversammlung in das Verfahren eingebunden. (Quelle: Der neue Kämmerer)