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Hoppenstedt: Ungleichbehandlung bei der Erweiterung der LKW-Maut verhindern

„Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer Unternehmen darf es nicht geben. Vielmehr ist es wichtig, alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut zu befreien, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten“, erklärte der Bundestags-abgeordnete Dr. Hendrik Hoppenstedt.

„Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die LKW-Maut stellt eine Belastung für viele unserer heimischen Unternehmen dar. Damit verschärft die Ampel die Lage der Wirtschaft noch einmal deutlich. Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten“, so Hoppenstedt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt in dieser Woche einen Antrag in den Bun-destag ein zur Unterstützung von kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben. Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es zwar eine Handwerkerausnahme, aber diese Ausnahmeregel greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst.

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011956.pdf