GARBSEN (stp). Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass am 1. April die Hundesteuer fällig wird. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt zugesandten Steuerbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 25. März 2024 berücksichtigt werden.