Ab sofort gilt in den städtischen Sporthallen wieder die 3G-Regelung. Die Maskenpflicht in der Halle bleibt bestehen. Sie gilt allerdings nicht beim Sporttreiben.
Das Sporttreiben auf Außensportanlagen ist ebenfalls unter der 3G-Regelung möglich. Der Zutritt zu Clubgaststätten erfolgt weiter unter der 2-G-Regelung. Die neuen Regeln gelten bis zum 3. März. Danach sind weitere Lockerungen zu erwarten.
Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Corona-Lockerungen für den Bereich Sport gibt es auf der Internetseite des Landessportbundes: www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/lockerungsdreischritt-neue-corona-verordnung-1-5633.
( Pressemitteilung 66/2022, 25. Februar 2022; Foto vom 09.01.2020 HWBl )