Im Ergebnis der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch (02. Februar) sollte die bundeseinheitliche
Empfehlung gelten, bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien bis zu 50 Prozent der
Höchstkapazität bzw. maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauer in den Fußballstadien zuzulassen.
Die Landesregierung Niedersachsen folgt dieser Empfehlung nicht und belässt es in einem im
Bundesvergleich einmaligen Vorgang bei der aktuell geltenden Obergrenze von 500 Personen.
Die niedersächsischen Drittligafußballvereine prüfen und bereiten daher aktuell einen
Normenfeststellungsantrag vor.
Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück prüfen momentan die mit der
aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen einhergehenden Beschränkungen der
Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauern beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien juristisch und
bereiten gemeinsam einen Normenfeststellungsantrag im Eilverfahren vor. Dieser soll gemeinsam zu Beginn der
kommenden Woche beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht werden, damit bereits die
Ligaspiele des Wochenendes um den 12. Februar wieder mit einer relevanten Zahl an Zuschauern im Stadion
umgesetzt werden können.
Die aktuell in Niedersachsen gültigen Zuschauerbeschränkungen halten Eintracht Braunschweig, der TSV
Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück gleichermaßen für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Hierbei geht es den Vereinen explizit nicht um eine Sonderbehandlung des Profifußballs. Vielmehr soll durch den
Normenfeststellungsantrag die Verletzung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes und der
Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Dabei nehmen die Vereine sehr wohl zur Kenntnis, dass die niedersächsische Landesregierung die Empfehlung
der Länderkonferenz, die maximale Zuschaueranzahl auf 50 Prozent der jeweiligen Stadionkapazität bzw.
maximal 10.000 Besucherinnen und Besuchern festzusetzen, geprüft hat. Mit dem trotz des Wunsches einer
bundeseinheitlichen Regelung eingeschlagenen Sonderweges der niedersächsischen Landesregierung sowie
etwa auch der Negierung der faktischen Unterschiede zwischen der Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen
im Freien gegenüber solchen innerhalb geschlossener Räume können sich die Vereine allerdings nicht
einverstanden erklären und fühlen sich zur Wahrung der Klubinteressen und im Sinne der Fans und Partner
verpflichtet, diese Entscheidung durch ein Gericht prüfen zu lassen. An dieser Einschätzung änderte auch der
digitale Austausch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Innenminister Boris Pistorius und Wirtschaftsminister Dr.
Bernd Althusmann am gestrigen Donnerstag nichts. Im Gegenteil: Die Vereine würdigen zwar explizit die
Bemühungen der Landesregierung, ihre Perspektive gegenüber den Sportvereinen transparent zu begründen,
den Austausch proaktiv zu suchen und die Neubewertung Mitte/Ende Februar in Aussicht gestellt zu haben und
räumen ein, dass die aktuelle Pandemiesituation auch für die Landesregierung eine herausfordernde Zeit
darstellt. Dennoch bleiben für die Klubs nicht alle Argumente nachvollziehbar und ist auch die zeitliche
Perspektive insbesondere vor dem Hintergrund des daraus resultierenden bundesweiten Wettbewerbsnachteils
nicht ausreichend.
Eintracht Braunschweig, der TSV Havelse, der SV Meppen und der VfL Osnabrück sehen im Alleingang der
niedersächsischen Landesregierung einen erheblichen sportlichen, damit verbunden aber auch einen aktuellen
und mittelfristigen wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber den übrigen Drittligavereinen, deren
zuständigen Landesregierungen der Empfehlung der Länderkonferenz einheitlich gefolgt sind. Entsprechend sind
an den Drittligastandorten außerhalb Niedersachsens bis zu 50 Prozent der Höchstkapazität bzw. maximal
10.000 Stadionbesucher zugelassen. Dabei sind insbesondere die Vereine der 3. Liga auf Zuschauereinnahmen
und Sponsoringeinnahmen lokal aktiver Partner angewiesen und müssen auch die Interessen ihrer
Dienstleistungspartner, z.B. in den Bereichen Catering, Sicherheitsdienste und Hospitality berücksichtigen, die
ebenfalls benachteiligt sind. Darüber hinaus setzen sich die genannten Klubs mit dem Normenfeststellungsantrag
auch für das Stadionerlebnis für Fans und die Emotionen in den Stadien ein, die auch sportlich ein wichtiger
Faktor im Wettbewerb mit anderen Vereinen sind.
Die niedersächsischen Drittligisten berufen sich in ihrer Argumentation auch darauf, dass auch aufgrund der
professionell konzipierten und umgesetzten Hygienekonzepte in den letzten Monaten des Pandemiegeschehens
kein erhöhtes Infektionsrisiko bei und durch Fußballspiele empirisch nachgewiesen werden konnte und auch die
Ansteckungsgefahr im Freien wissenschaftlich fundiert und unzweifelhaft belegt deutlich geringer als in
Innenräumen ist. Dabei sind bei Veranstaltungen in Innenräumen sogar aktuell prozentual höhere
Besucherauslastungen zugelassen. Auch ein erhöhtes Infektionsrisiko bei An- und Abreisewegen, Nutzung des
ÖPNV oder von Sanitäranlagen teilen die Klubs explizit nicht. Die Veranstaltungsorte der Klubs sind
infrastrukturell eben für Großveranstaltungen ausgelegt. Die Vereine, die alle über bewährte Hygienekonzepte für
den Spielbetrieb mit Besucherinnen und Besuchern an den jeweiligen Standorten verfügen und zu deren
Einhaltung auch die Fans nachgewiesen bereit sind, fordern eine bundeseinheitliche Umsetzung der Empfehlung
der Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch.
Die vier niedersächsischen Klubs werden auch deshalb den Rechtsweg bestreiten, weil eine erneute Prüfung der
Verordnung durch das Land Niedersachsen frühestens nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem
Bundeskanzler am 16. Februar zu erwarten ist. Der TSV Havelse und der VfL Osnabrück richten bereits am
kommenden Wochenende jeweils ein Heimspiel, hier erneut vor maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern,
aus. Eintracht Braunschweig und der SV Meppen bestreiten am 12. Februar Heimspiele. Auch vor dem
Hintergrund der prozessualen Umsetzungen und dadurch notwendigen Vorläufe streben die Vereine eine
möglichst zeitnahe juristische Klärung des eingereichten Normenfeststellungsantrags sowie eine schnelle
Entscheidung an, die dem Grundsatz des Gleichbehandlungsgebotes sowie der Verhältnismäßigkeit gerecht wird
und keinen Wettbewerbsnachteil für die niedersächsischen Drittligisten bedeutet.
( Pressemitteilung des TSV Havelse )