Die behördlichen Ermittlungen vor dem Hintergrund öffentlicher Auftritte eines 57-jährigen Angehörigen der PD Hannover bei sogenannten Querdenker-Versammlungen sind abgeschlossen. Die Behörde hat eine Disziplinarklage erhoben und beantragt, den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Somit hat die PD Hannover das Verfahren aus der Hand gegeben; die Verfahrenshoheit liegt nunmehr beim Verwaltungsgericht Hannover. (Quelle: Presseportal Polizei)