Städtische Einrichtungen haben zwischen den Jahren geschlossen
GARBSEN (stp). Zwischen Weihnachten und Neujahr sind das Rathaus und die Außenstellen der Verwaltung geschlossen. Von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, nicht geöffnet sind das Bürgerbüro, das Standesamt, das Kulturhaus Kalle, das Stadtarchiv und das Kulturbüro im Rathaus. Die Musik- und Kunstschule hat gemäß Gebührensatzung und Unterrichtsverträgen in den Schulferien keinen Unterrichtsbetrieb.
Das Haus der Jugend und das Freizeitheim machen von Freitag, 20. Dezember, bis Sonntag, 5. Januar, Winterpause – unterbrochen von kleinen Aktionen am Donnerstag, 2., und Freitag, 3. Januar. Die Beratungsstelle für Erziehungs- und Lebensfragen schließt ab Montag, 23. Dezember, und hat wieder am Montag, 6. Januar, geöffnet.
Der Badepark hat von Freitag, 27. Dezember, bis Montag, 30. Dezember, zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Die Stadtbibliothek hat am Freitag, 27. Dezember, und Sonnabend, 28. Dezember, geöffnet.
Während der Feiertage sind einige Online-Angebote aufgrund von technischen Umstellungen im Finanzwesen der Stadt Garbsen nur eingeschränkt verfügbar. Im Badepark ist von Montag, 23. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, keine EC-Kartenzahlung möglich. Über das Portal www.garbsen.de/onlinetickets können von Freitag, 20. Dezember, 12 Uhr, bis Donnerstag, 2. Januar, 12 Uhr, keine Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen der Stadt Garbsen erworben werden. Die Onlineanforderung von Geburts,- Ehe- und Sterbeurkunden ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht möglich.
Die digitalen Dienste der Stadtbibliothek (Internet-Katalog, Onleihe Niedersachsen, Filmfriend) stehen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Außenrückgabe bleibt in Betrieb. Allerdings können in der Stadtbibliothek vom 21. Dezember bis 1. Januar keine Kartenzahlungen entgegengenommen werden. Eintrittskarten für Veranstaltungen der Stadtbibliothek können während der Öffnungszeiten gegen Barzahlung erworben werden.
Das Bürgerbüro ist erreichbar für Notfälle sowie Fragen und zur Terminvereinbarung: am Montag, 23. Dezember, und am Montag, 30. Dezember, von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 14.30 Uhr sowie am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr unter Telefon (0 51 31) 70 72 70. Wer am 23. Dezember, am 27. Dezember oder am 30. Dezember bezüglich der anstehenden Bundestagswahl eine Beurkundung von Unterstützungsunterschriften oder eine Wählbarkeitsbescheinigung benötigt, kann sich zur Terminabsprache ebenfalls an das Bürgerbüro wenden. Alternativ kann auch eine E-Mail an buergerbuero@garbsen.de gesendet werden.
Die Stadtentwässerung hat einen Notdienst unter Telefon (01 72) 3 08 99 38 eingerichtet. Die Service Betriebe der Stadt sind im Notfall unter Telefon (01 71) 6 40 95 79 ansprechbar. Das Standesamt ist am Montag, 23., Freitag, 27., und Montag, 30. Dezember, von 9 bis 12 Uhr in sehr dringenden Fällen unter Telefon (01 76) 14 24 03 51 erreichbar (zum Beispiel für Bestatter bei der dringenden Ausstellung vorläufiger Bescheinigungen für Bestattungen und Überführungen ins Ausland).