In einigen Schulen erfolgt die Anmeldung kontaktlos
GARBSEN (stp). Ab sofort ist es in den Grundschulen möglich, sein Kind für das Schuljahr 2024 anzumelden. In einigen Garbsener Grundschulen erfolgen die Anmeldungen in diesem Frühjahr kontaktlos, in anderen direkt in der Schule. Die Erziehungsberechtigten der im Schuljahr 2024 schulpflichtig werdenden Kinder werden jetzt zu Monatsbeginn angeschrieben und über das Anmeldeverfahren der jeweiligen Schule informiert.
Schulpflichtig werden die Kinder, die im Zeitraum vom 2. Oktober 2017 bis 1. Oktober 2018 geboren wurden. Unabhängig von der zunächst vorzunehmenden Anmeldung können Eltern der im Zeitraum vom 1. Juli bis 1. Oktober 2018 geborenen Kinder bis zum 1. Mai 2024 entscheiden, ob sie ihr Kind noch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückstellen lassen wollen. Eltern, die bis zum 31. März 2023 kein Anschreiben der zuständigen Grundschule erhalten haben, werden gebeten, sich an diese zu wenden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Sollten Eltern ihr im Jahr 2024 schulpflichtig werdendes Kind bereits im Schuljahr 2023/2024 einschulen wollen, müssten sie diesen Wunsch bei der jetzt anstehenden Anmeldung für 2024 an die zuständige Grundschule herantragen.