Regeln und Tipps für ein sauberes Stadtbild
GARBSEN (stp). Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass im Herbst spezielle Regelungen zur Laubentsorgung gelten. Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer von Grundstücken für die Reinigung der Gehwege vor ihren Häusern verantwortlich.
Das Laub muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei ist es nicht gestattet, Laub in die Straßenentwässerung oder auf die Fahrbahn zu kehren. „Die Straßenreinigungsverordnung untersagt dies ausdrücklich, da heruntergefallenes Laub in den Abflussrinnen die Kanalisation verstopfen und dadurch Überschwemmungen verursachen kann“, sagt Pressesprecher Benjamin Irvin. Außerdem kann nasses Laub zu gefährlichen Rutschstellen auf den Gehwegen führen und stellt somit eine Unfallgefahr dar.
Die Stadtverwaltung betont, dass Verstöße gegen diese Regelungen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Die Einhaltung dieser Vorschriften trägt maßgeblich zu einem sauberen und sicheren Stadtbild bei, weshalb die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Verständnis bittet.