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Silvester: Gemeinsam für einen friedlichen Jahreswechsel

Stadtbrandmeister Ulf Kreinacker (von links), Bürgermeister Claudio Provenzano und Polizeichefin Ilka Kreye werben gemeinsam für einen friedlichen Jahreswechsel in Garbsen. (Foto:Stadt Garbsen)

Stadt, Feuerwehr und Polizei weisen auf verantwortungsbewussten Umgang mit Pyrotechnik hin.

Böllern ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.

GARBSEN (stp). Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die Silvesterfeier etwas ganz Besonderes. Damit die Feier des Jahres friedlich verläuft, haben sich die Verantwortlichen der Stadt, der Feuerwehr und der Polizei gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden auf den Jahreswechsel vorbereitet. „Ich freue mich, wenn ausgelassen gefeiert wird und alle Spaß haben – und die Menschen dabei aufeinander Acht geben und die Grenzen der anderen beachten. Gleichzeitig appelliere ich an die Vernunft und die Verantwortung jedes Einzelnen“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Zudem wirbt er für Respekt für all diejenigen, die an den Feiertagen ihre Arbeit machen, insbesondere für die Einsatzkräfte, während die meisten Menschen frei haben und feiern können.  

„Ich wünsche allen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten, aber auch den Mitarbeitenden der Polizei sowie der Rettungsdienste eine ruhige und einsatzarme Silvesternacht“, betont auch Stadtbrandmeister Ulf Kreinacker. „Wir wollen gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern Garbsens einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel ermöglichen. Spaß und Freude dürfen jedoch nicht auf Kosten der Sicherheit anderer gehen“, betont Ilka Kreye, Leiterin der Polizeiinspektion Garbsen. Zum Jahreswechsel werde die Polizei ihre Präsenz erhöhen. „Sollte es zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Gefahrensituationen kommen, werden die Einsatzkräfte schnell reagieren und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere Gewalt gegen Einsatzkräfte ist nicht zu tolerieren“, macht Polizeichefin Kreye deutlich.

Damit der Rutsch in das neue Jahr nicht mit einer bösen Überraschung beginnt, weisen die Stadt, die Feuerwehr und die Polizei gemeinsam auf den verantwortungsvollen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen hin. Es gilt, Schäden oder Belästigungen für die Feuerwerker und von Dritten zu vermeiden. Jede Person, die einen Feuerwerkskörper zündet, haftet privatrechtlich für den daraus entstandenen Schaden.

Hier ein Überblick über die Regeln zum Jahreswechsel:

Kleinstfeuerwerk (Kategorie F1) darf während des ganzen Jahres verkauft werden. Der Verkauf des Silvesterfeuerwerks (Kategorie F2) ist jedoch ausschließlich von Sonnabend, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt.

Für das traditionelle Silvesterfeuerwerk sind ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 wie beispielsweise Knallbonbons, Bengalhölzer, Bodenfeuerwirbel, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sowie der Kategorie 2 zulässig. Zur Kategorie 2 zählen Raketen, Batterien und Böller. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist die Verwendung von „Knallkörpern“ und Feuerwerken allerdings verboten. „Unmittelbare Nähe” bedeutet, dass bei Hochfeuerwerk wie Raketen ein Mindestabstand von 200 Metern und bei stehenden oder geworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Mindestabstand von 35 Metern zu diesen Gebäuden einzuhalten ist.

„Geknallt” werden darf ausschließlich am Dienstag, 31. Dezember, und am Mittwoch, 1. Januar. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Es darf nur Feuerwerk verwendet werden, das mit einer aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen „Benannten Stelle“ versehen ist. Außerdem muss das Feuerwerk eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

In Notfällen, bei Bränden oder Verletzungen, sind sofort die Feuerwehr und/oder der Rettungsdienst über die Rufnummer 112 zu verständigen.

Außerdem sollten Sie das Folgende beachten:

•          Mit den Feuerwerkskörpern darf nicht auf Menschen oder Tiere gezielt oder geworfen werden. Von Balkonen oder aus dem Wohnhausfenster heraus sollten keine Feuerwerkskörper gestartet oder geworfen werden.

•          Feuerwerkskörper sollen niemals in der Kleidung getragen werden, da sich umherfliegendes, noch glühendes Papier leicht darin verfangen und das Feuerwerk zünden kann

•          Raketen sollten mit dem Führungsstab in einer Flasche, die zuvor vor dem Umfallen gesichert wurde, senkrecht abgeschossen werden. Kanonenschläge werden auf dem Boden stehend entzündet. Auch kleine Knallkörper sollten nicht in der Hand angezündet werden.

•          Nach dem Zünden eines Feuerwerkes ist ein ausreichender Sicherheitsabstand diesem gegenüber einzuhalten. Versuchen Sie unter keinen Umständen, einen sogenannten Blindgänger erneut zu zünden. Feuerwerkskörper sollten nicht unter Alkoholeinfluss gezündet werden.

•          Abgebranntes Feuerwerk ist nach dem Abkühlen schnellstmöglich in der Restabfalltonne beziehungsweise im Restmüllsack zu entsorgen. Dadurch wird auch verhindert, dass sich Kinder beim Spielen mit den Feuerwerksresten oder auch Tiere verletzen können.

•          Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt und Fenster und Türen geschlossen gehalten werden, um die Brandgefahr zu minimieren.