GARBSEN (stp). Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das vierte Quartal 2022 am 15. November fällig werden. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 9. November 2022 berücksichtigt werden.