GARBSEN (stp). Die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Niederschlagswassergebühren, die Straßenreinigungsgebühren und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das zweite Quartal 2023 sind am 15. Mai fällig.
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 9. Mai berücksichtigt werden.