GARBSEN (stp). Am 15. August werden die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2023 fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 9. August berücksichtigt werden.