GARBSEN (stp). Die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das erste Quartal werden am 15. Februar fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 9. Februar 2024 berücksichtigt werden.