Die Hundesteuer sowie die jährlichen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A/B – Jahreszahler) werden am 1. Juli fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 23. Juni berücksichtigt werden.
( Pressemitteilung 190/2022, 21. Juni 2022 )