GARBSEN (stp). Am 1. Juli werden die Hundesteuer sowie die jährlichen Grundbesitzabgaben, also die Grundsteuer A/B für Jahreszahler, fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind. Sofern ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 27. Juni 2023 berücksichtigt werden.