Der TSV Havelse 1912 e.V. hat beim NFV gem. § 35 der Rechts- und Verfahrensordnung einen Antrag auf Durchführung des Ehrengerichtsverfahrens eingereicht. Das Verfahren soll sowohl gegen das Verbandsgericht als auch gegen das Präsidium wegen dessen Beschluss zum Abzug der 3 Punkte geführt werden. Nach unserer Auffassung hält sowohl die Entscheidung des Verbandsgerichts als auch der Beschluss des Präsidiums einer vorzunehmenden Überprüfung auf ihre inhaltliche Angemessenheit nicht stand. (sagt Daniel Wolter, 1.Vorsitzender)
Tragende Säulen im deutschen Fußball sind Fairness und Fairplay, denen wir uns verbunden fühlen. Der Fairplay Gedanke als oberste Satzungsmaxime des DFB sollte vor allem auch zugunsten der Spieler Anwendung finden. Dem Grundgedanken folgend kann es nicht der Satzungsmaxime entsprechen, wenn die Spieler mit einem Punktabzug bestraft werden für ein Verhalten, welches Ihnen nicht zuzurechnen ist und der möglicherweise erforderliche Sanktionszweck auch durch andere Maßnahmen erreicht werden könnte. Der Punktabzug ist auch nicht im sportlichen Interesse der übrigen Mannschaften, die am Wettbewerb teilnehmen. Denn die Teilnahme eines gehandicapten Gegners, dem Punkte nicht zum Ausgleich von unlauteren oder sonst unberechtigten Vorteilen im sportlichen Wettkampf abgezogen wurden, verfälscht den Wettbewerb und entwertet die Meisterschaft.
Die Regelung in § 2 Abs. 2 des Anhangs 3 der Spielordnung, die den drei Punkte Abzug als gebundene Entscheidung formuliert, kann in seinen Lesarten nur als “redaktionelles Versehen” verstanden werden. Es steht im krassen Widerspruch zu den vorstehend beschriebenen Satzungsmaximen des DFB und des NFV. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des NFV auch weiterhin nicht nachvollziehbar und soll durch ein Ehrengerichtsverfahren überprüft werden. Daniel Wolter, 1.Vorsitzender sagt, dass wir uns durch eine aktuelle Entscheidung des NFV bestätigt fühlen. Der Verband hat am 03.02.2023 seine Statuten geändert und festgelegt, dass ein Fehler, wie er dem TSV unterlaufen ist, nicht mehr mit einem Abzug von 3 Punkten, sondern mit einer Strafzahlung von 2.000 EUR bestraft wird. Der TSV begrüßt die Anpassung der Statuten des NFV. Gleichzeitig bestätigt die Entscheidung des NFV, dass dieser von dem Verstoß der eigenen Statuten gegen das Fairplay überzeugt gewesen ist und sich zur Anpassung gezwungen gesehen hat.