Rüdiger Kauroff, MdL:
Dank Landtags-SPD beschlossene Förderung
Ehrenamtliche leisten einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung
Hannover, den 07. November 2024. Bürgerbusvereine aus der Region können ab dem
Jahreswechsel 2024/2025 auf Antrag vom Land Niedersachsen jährlich 5.500 Euro an
Unterstützung erhalten. Darauf macht der SPD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Kauroff
aufmerksam.
Am gestrigen 6. November 2024 wurde das Gesetz gemeinsam von der SPDLandtagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des
Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den Landtag eingebracht
und beschlossen. Zu dessen Zielen gehört es, Bürgerbusvereinen finanziell und möglichst
bürokratiearm zu helfen. Die Bürgerbusvereine schaffen mit ehrenamtlich tätigen
Fahrerinnen und Fahrern und festen Bedienzeiten ein Verkehrsangebot für die
Allgemeinheit. Durch eine Pauschale vom Land in Höhe von 5.500 Euro jährlich wird nun
die Basis der Vereinsarbeit gestärkt. Dadurch sollen die ehrenamtlich organisierten und
betriebenen Verkehrsangebote in der Fläche ausgebaut und bestehende Angebote
gesichert werden.
„Bürgerbusvereine leisten mit ihrem ehrenamtlichen Engagement einen wichtigen Beitrag
zur Verkehrsanbindung – vor allem im ländlichen Raum. Das verdient mehr als nur ein
Dankeschön. Das braucht verlässliche Unterstützung, wie wir sie heute beschlossen
haben“, betont Rüdiger Kauroff, MdL für Garbsen und die Wedemark. „Bürgerbusvereine
schließen Angebotslücken außerhalb der Ballungszentren und bieten der Bevölkerung
zuverlässige Verbindungen zum nächsten Zentrum. Insbesondere Menschen, die nicht oder
nicht mehr mit eigenem Pkw mobil sind, profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Dazu
gehören vielfach ältere Personen oder Menschen mit Beeinträchtigungen. Die
Bürgerbusvereine tragen so auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten
ersetzen.“
Hintergrund: Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch bietet, anders als befristete
Förderprogramme, den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit. Die Gewährung in
Form einer Pauschale von 5.500 Euro jährlich wird den Verwaltungsaufwand minimieren.
Eine Einzelabrechnung von Klein- und Kleinstbeträgen hätte in keinem Verhältnis zur
Summe der insgesamt für die Pauschale aufgebrachten Landesmittel gestanden.