Aktuelles Kommunales

Wahlschein nicht angekommen – was tun?

Stadt Garbsen auch am Sonnabend telefonisch erreichbar

GARBSEN (stp). Wer schon vor einigen Tagen Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl beantragt hat, seinen Wahlschein aber nicht erhalten hat, hat jetzt die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein zu erhalten. „Wahlberechtigte, denen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder die ihn verloren haben, können bis zum 22. Februar um 12 Uhr, einen neuen Wahlschein beantragen. Dafür ist eine glaubhafte Versicherung erforderlich“, sagt Wahlleiter Michael Nack.

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Bundestagswahl zu ermöglichen, werden Mitarbeiter des Wahlamtes am Sonnabend, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr im Rathaus erreichbar sein. Sie nehmen entsprechende Erklärungen entgegen und stellen bei Bedarf neue Wahlscheine aus. Die Stadt Garbsen empfiehlt Betroffenen, diese Möglichkeit zu nutzen, falls ein rechtzeitiger Postversand nicht mehr gewährleistet werden kann.

Für weitere Informationen steht das Wahlamt der Stadt Garbsen unter Telefon (0 51 31) 70 75 23 sowie nach einer E-Mail an wahlen@garbsen.de zur Verfügung.