Niedersachsens Ministerpräsident bewertet die im neuen Infektionsschutzgesetz vom Bund festgesetzte Ausgangssperre kritisch. Er hofft auf eine schnelle Klärung der Rechtslage. “Es wäre gut, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Frage möglichst bald klärt”, sagte Stephan Weil (SPD) der “Augsburger Allgemeinen”. Mit ihrer Notbremse bei einer bestimmten Inzidenz habe sich die Bundesregierung für einen Automatismus entschieden – und das sei bei einer so harten Grundrechtseinschränkung nicht unproblematisch, sagte der Jurist Weil.
Weil wünscht mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Der Regierungschef wünscht sich bei den Ausgangsbeschränkungen mehr Handlungsspielraum für die Kommunen, wie er der Zeitung sagte. Denn ein einziger Hotspot könne in einem Landkreis die Inzidenz über den kritischen Grenzwert treiben, was dann aber mit der Situation in dem betreffenden Landkreis nichts zu tun habe. Für Niedersachsen hält Weil die Bundes-Notbremse für überflüssig, weil sich das Land immer an die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen gehalten habe. “Die Bundes-Notbremse sorgt jetzt allerdings dafür, dass die Schutzmaßnahmen in allen Ländern gelten und das ist vernünftig”, sagte Weil. Ein großer Wurf sei das Gesetz jedoch nicht.
Zahlreiche Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Zum Start der Bundes-Notbremse in der vergangenen Woche sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Die Ausgangssperre ist nur eine der Maßnahmen, die in dem neuen Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Sie greift dann, wenn in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100 pro 100.000 Einwohner steigt. Von 22 bis 24 Uhr dürfen Personen dann zwar noch spazieren gehen oder joggen – allerdings nur allein. Von 24 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt – etwa zum Aufsuchen eines Arztes oder für den Weg zur Arbeit. (Quelle: NDR.de) Stand: 26.04.2021 08.27 Uhr