Beim Thema „Wohnquartier An den Eichen“ in Berenbostel geht es voran: Das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke an interessierte Wohnungsbauunternehmen ist gestartet. Fünf Baufelder sollen zu einem Festpreis an geeignete Investoren veräußert werden. Bewerbungsschluss für die erste Phase, Präqualifikation genannt, ist der 17. Januar 2022. Abgabeschluss für die Bebauungskonzepte ist der 21. April 2022.
Bewerben können sich Wohnungsbauunternehmen im Mehrfamilienhaus- beziehungsweise Geschosswohnungsbau. Grundstücke für Einzelgebäude oder Einfamilienhäuser werden nicht vergeben.
„Unser oberstes Ziel ist die Umsetzung eines zukunftsfähigen Stadtquartiers mit hohen baukulturellen Ansprüchen an die Planung und Ausführung. Dies beinhaltet natürlich auch bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen, um so zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Berenbostel beizutragen“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. „Die Stadt Garbsen verfolgt dabei die in der neuen Leipzig Charta dargelegten gemeinwohlorientierten Ziele der integrierten Stadtentwicklung, um ein Quartier zu entwickeln, welches den Anforderungen an Bedarfe der Wohnbevölkerung und derer zukünftiger Generationen gerecht wird“, so Katharina Over, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Für die Konzeptvergabe spricht laut Over vieles: „Entscheidende Vorteile dieser Verfahrensart sind zum einen die Kontrolle über den Grundstückspreis, welcher zuvor mit gutachterlicher Unterstützung von der Stadt festgelegt wurde“, sagt sie und fügt hinzu „Ein weiterer Vorteil ist die Kontrolle über die inhaltlichen Anforderungen an die durch die Investoren vorzulegenden Bebauungsentwürfe, welche in einem intensiven Austausch mit den verschiedenen Fachabteilungen der Verwaltung diskutiert und erarbeitet wurden.“
Die Auswahl von investierenden Bauunternehmen mit geeigneten Konzepten erfolgt zweistufig. Die erste Phase, bei der auf Grundlage eingereichter Referenzen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen bewertet wird, dient der Ermittlung der qualifiziertesten Bewerber und beschließt den Teilnehmerkreis für die zweite Phase. Dieser anschließende als anonyme Wettbewerbsphase angelegter Verfahrensschritt ermöglicht es, den zuvor ausgewählten Teilnehmern entsprechende Bebauungskonzepte für die gewünschten Baugrundstücke vorzulegen, welche auf Grundlage von festgelegten Bewertungskriterien von einem Auswahlgremium bewertet werden. Die empfohlenen Teilnehmer werden danach zu weiteren Kaufvertragsverhandlungen eingeladen.
Zur Entscheidungsfindung durch das Auswahlgremium werden qualitative Kriterien zur Beurteilung herangezogen, wie unter anderem die städtebaulich-architektonische Gestaltungsqualität, die Nutzungs-, Wohn- und Sozialstruktur, die Qualität der Freiflächen-, Erschließungs- und Parkierungskonzepte und die Angebote zur Sicherstellung von Klimaschutz, Klimaanpassung und energetischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Das gewählte Konzeptvergabeverfahren soll dabei der transparenten und gerechten Auswahl der investierenden Unternehmen dienen, die sich einer langfristigen Nutzung und Bestandshaltung verpflichten und bereit sind, die aufgezeigten Ziele und Anforderungen gemeinsam mit der Stadt Garbsen umzusetzen.
Weitere Informationen, auch zu den inhaltlichen Anforderungen, können auf der Internetseite der Stadt Garbsen nachgelesen werden.